Hier finden Sie Neuigkeiten und Informationen
Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst:
Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst.
Die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen bei der KfW wurde eingestellt. Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.
Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 und des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus).
Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt.
-> KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (261)
-> Ein Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden (461) kann nicht mehr beantragt werden.
-> Anträge, die bis zum 27.07.2022 gestellt wurden, sind von den Änderungen nicht betroffen.
BEG Neuerungen ab 15.08.2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die BEG Einzelmaßnahmen angepasst, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern.
-> Neuerungen BEG ab 15.08.2022
(Stand 28.07.2022/ Quelle: KfW)